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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Neuer Bußgeldkatalog: Was lange währt, wird endlich gut?

15.10.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Nach zähem Ringen hat der Bundesrat am 08. Oktober den zuvor von Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss zur StVO-Novelle verabschiedet. Vorausgegangen waren dem neuen Bußgeldkatalog anhaltende politische Diskussionen. Die nun in Teilen abgemilderten Sanktionen waren ursprünglich Teil einer umfassenderen Reform der Straßenverkehrsordnung, die bereits im April 2020 in Kraft getreten ist. Doch nur einen Monat später kassierte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) den Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers wieder ein. Aufgrund anhaltender Rechtsunsicherheit kehrten die Länder bis auf Weiteres zum alten Regelwerk zurück, es folgte ein anhaltender Streit um Strafmaß und Fahrverbote. Mit dem Beschluss findet die Debatte nun ihr vorzeitiges Ende. Im Ergebnis steigen Bußgelder fast flächendeckend teils erheblich, besonders Raser und Falschparker müssen fortan deutlich tiefer in die Tasche greifen. Anders als im ersten Gesetzesentwurf vorgesehen bleiben die Fahrverbotsgrenzen hingegen unverändert, ein Erfolg für Kritiker und Interessenverbände. Wenn der Beschluss in voraussichtlich wenigen Wochen rechtskräftig wird, scheint neuerliche Konfusion in der Bevölkerung vorprogrammiert: Zu langwierig und verworren ist die Entstehungsgeschichte des neuen Regelwerks. #userInhaber# von der #userName# hat von Berufswegen täglich mit der StVO zu tun und erklärt, worauf sich Verkehrssünder zukünftig einstellen müssen: „Für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrts- und Abbiegeverstöße werden die Verwarnungsgelder nahezu verdoppelt. Hinzu kommen einige gänzlich neue Regeln, so wird z.B. das Befahren der Rettungsgasse bei stockendem Verkehr zukünftig mit 240 Euro geahndet, obendrein gibt es zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.“ Im Bezug auf falsch abgestellte Fahrzeuge finden sich im Bußgeldkatalog zahlreiche neue Verstöße – versehen mit jeweiligen Sanktionen. „Hierbei handelt es sich mehr um eine Ausdifferenzierung bereits geltender Regeln“, so #userInhaber#. „Das Parken in zweiter Reihe, auf Rad- oder Busfahrbahn war auch in der Vergangenheit unzulässig, der Gesetzgeber schafft sich nun Möglichkeiten, gezielt nach Schwere des Vergehens zu sanktionieren.“ So variieren die entsprechenden Bußgelder, je nachdem, ob durch das falsch geparkte Auto eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. Das selbst erklärte Ziel der Gesetzesnovelle besteht indes in der Förderung einer „sicheren, klimafreundlichen und modernen Mobilität“. Folglich werden auch Umweltverstöße und Beeinträchtigungen der alternativen Verkehrsformen strikter geahndet. Wer etwa dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt, muss anstatt 10 neuerdings 80 Euro zahlen, auch ein Punkt in der Verkehrssünderkartei kommt nun dazu. Doch inwieweit wirken höhere Strafen tatsächlich abschreckend auf Verkehrssünder? „Prinzipiell sind Bußgelder ein probates Mittel“, meint #userInhaber#. „Allerdings ist und bleibt Verkehrssicherheit keine Frage der Bezahlbarkeit. Im internationalen Vergleich sind Verkehrsdelikte in Deutschland übrigens weiterhin relativ billig – das weiß jeder, der im Urlaub schon einmal ein Knöllchen bekommen hat.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Motoröl: Herzblut der Mobilität

16.09.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bis Ende des 20. Jahrhunderts galt Rohöl für die Menschheit als „schwarzes Gold“. Mittlerweile genießen fossile Brennstoffe zwar einen weit weniger guten Ruf, doch nach wie vor ist Öl das Herzblut, das in den Verkehrsadern dieser Welt pulsiert. Für die Lebensdauer und Funktionsweise eines Motors ist die zähklebrige Flüssigkeit essentiell. Für Autofahrer wird der Umgang mit Motoröl deshalb Routine sein, doch viele Menschen vernachlässigen Kontrolle und Wartung. Dabei kann eine solche Fahrlässigkeit gravierende, meist irreparable Motorschäden nach sich ziehen. Denn das Öl ist ein echter Allrounder und schützt den Fahrzeugantrieb auf vielfältige Weise: „Die Schmierfähigkeit der Flüssigkeit sorgt dafür, dass die Bauteile des Motors nicht aneinanderreiben und schützt so vor Verschleiß und Korrosion“, erklärt #userInhaber# von der #userName# aus #userCity#. „Zudem kühlt und reinigt es den Motor von Asche, Ruß und metallischem Abrieb.“ Die thermische Belastung der Bauteile des Motors lassen den Ölvorrat jedoch nach und nach verdampfen. Zusätzlich mindern Verbrennungsrückstände, Spriteintrag und Abrieb im Lauf der Zeit die Qualität des Öls. Deshalb ist es erforderlich, den Ölstand regelmäßig zu kontrollieren, bei Bedarf Flüssigkeit nachzufüllen und gelegentlich einen vollständigen Ölwechsel vorzunehmen. „Viele Autofahrer verlassen sich in Sachen Öl auf die Werkstatt oder die Fahrzeugtechnik“, so #userInhaber#. „Doch wenn die Signalleuchte blinkt, ist es mitunter schon zu spät!“ #userInhaber# rät deshalb dazu, den Ölstand routinemäßig bei circa jedem dritten Tankstopp zu prüfen: „Für ein korrektes Messergebnis sollte der Motor noch warm sein. Weil jedes Modell in Sachen Öl unterschiedliche und teils sehr spezifische Anforderungen an Füllmenge und Sorte stellt, orientieren Sie sich unbedingt an den Herstellerangaben.“ Auch für den aufwendigeren Ölwechsel gibt es verbindliche Vorgaben seitens der Fahrzeughersteller. Die für die Häufigkeit relevanten Parameter sind die gefahrene Strecke in Kilometern und – unabhängig des tatsächlichen Betriebs – ein zeitliches Intervall. #userInhaber# empfiehlt weniger versierten Schraubern, den Ölwechsel vom Fachmann durchführen zu lassen: „In Eigenregie erfordert ein Ölwechsel nicht nur das passende Werkzeug und nötige Geschick, auch die Entsorgung des Altöls kann zum Problem werden. Die meisten Werkstätten bieten einen Ölwechsel als Komplettservice oder als Teil einer umfassenderen Inspektion verhältnismäßig günstig an.“ Bei neueren Modellen überwacht indes der Bordcomputer den Ölvorrat des Fahrzeugs und meldet frühzeitig Handlungsbedarf. Dies gilt übrigens auch für Elektro- und Hybridantriebe: Diese benötigen zwar kein klassisches Motoröl, jedoch werden auch die hier eingesetzten, synthetischen Schmierstoffe aus Erdöl oder -gas gewonnen. Es scheint, dass auch die vermeintliche Zukunft der Mobilität nicht ohne das schwarze Gold auskommt. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Raser, Drängler und Co.: Aggressivität am Steuer

15.07.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Lichthupe, Mittelfinger und riskante Überholmanöver: Auf deutschen Straßen herrscht zuweilen ein rauer Umgangston. Aggressives und rücksichtsloses Fahrverhalten ist nicht nur ein erhebliches Unfallrisiko; wer am Steuer andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich bedrängt oder gefährdet, macht sich mitunter sogar einer Straftat schuldig. Viele Autofahrer in Deutschland pflegen scheinbar einen äußerst laxen Umgang mit geltenden Verkehrsregeln: 10.991.274 sogenannte verkehrsauffällige Personen zählte das Kraftfahrt-Bundesamt im Fahreignungsregister zu Jahresbeginn. Doch nicht jeder Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist gleichbedeutend mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Die abgelaufene Parkuhr oder das Fahren ohne gültiges Kennzeichen sind sicher keine Kavaliersdelikte, im Unterschied zu aggressiven und rücksichtslosen Fahrern aber vergleichsweise harmlos. Wer schon einmal Opfer eines Dränglers geworden ist, weiß um die Bedrohung, die von Verkehrsrowdys ausgeht. Doch wann wird aus aufdringlichem verkehrswidriges Fahrverhalten? „Sobald der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wird, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor“, erklärt #userInhaber# von der #userName# in #userCity#. „Aggressives Drängeln kann aber auch den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Dann handelt es sich um eine Straftat, die mit Geldbußen, Verlust der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren rigoros geahndet werden kann.“ Tatsächlich kennt die StVO keinen eigenen Paragraphen für Nötigung im Straßenverkehr. Es gilt deshalb die entsprechende Bestimmung aus dem Strafgesetzbuch. Übertragen auf Verkehrsdelikte gibt es anhand dieser Gesetzeslage allerdings keine eindeutigen Kriterien. „Ob es sich um Nötigung handelt, wird von Fall zu Fall entschieden“, so #userInhaber#. „Urteile aus der Vergangenheit lassen erkennen, dass für die Richter vor allem drei Parameter entscheidend sind: Vorsatz, Dauer und Intensität.“ Ein kurzes Drängeln konstituiert demnach nicht zwangsläufig eine Nötigung. Wer den Vordermann auf der Autobahn aber minutenlang verfolgt und schikaniert, macht sich eindeutig der Nötigung schuldig. Denn aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstandes hat dieser keine Wahl, als schneller zu fahren – der Fahrer wird dazu genötigt, die Geschwindigkeit zu erhöhen oder die Spur zu wechseln, um einen Unfall zu vermeiden. Im Umgang mit Dränglern, Rasern und aggressiven Fahrern rät #userInhaber# vor allem zu Gelassenheit: „Legen Sie sich unter keinen Umständen mit Verkehrsrowdys an oder versuchen, diesen eine Lektion zu erteilen. Bemühen Sie sich stattdessen, sich der Situation bei der nächstmöglichen Gelegenheit kontrolliert zu entziehen.“ Wer seinen Peiniger im Nachhinein dann zur Rechenschaft ziehen möchte, kann bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Erforderlich hierfür sind eine möglichst präzise Schilderung des Vorfalls sowie Angaben zu Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe, gegebenenfalls auch zum Aussehen des Fahrers. Nach erfolgreichen Ermittlungen ist die Straße dann ein Stück sicherer – und das Fahreignungsregister um einen Verkehrssünder reicher. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Sicher unterwegs mit Anhänger

15.06.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer mit dem PKW schwere Lasten transportieren möchte, kommt um den Anhänger nicht herum. Doch damit Fahrer und Fracht sicher am Ziel ankommen, gilt es einiges zu beachten. Ob Umzug, Urlaub mit dem Wohnmobil oder Pferdetransport – es gibt Situationen im Leben eines jeden Autofahrers, in denen das Fassungsvermögen des Kofferraums schlicht nicht ausreicht. Schnelle Abhilfe verspricht dann ein Anhänger, schließlich berechtigt bereits der PKW-Führerschein zum Ziehen von ungebremsten Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm. Laut Schätzungen des Caravan Industrie Verbands e.V. genügt dies zur Führung von 50 Prozent aller handelsüblichen Wohnwagen. Tatsächlich unterschätzen viele Autofahrer jedoch die Herausforderungen, die schon die Fahrt mit einem kleinen Baumarkt-Anhänger mit sich bringt. „Das Führen eines Anhängers bedeutet unabhängig von Größe und Gewicht zunächst ein völlig verändertes Fahrgefühl“, erklärt #userInhaber# von der #userName# in #userCity#. „Selbst für routinierte Fahrer können bereits einfache Lenkmanöver problematisch werden, weil der Anhänger auf jeden Einschlag äußerst empfindlich reagiert. Hinzu kommen je nach Beladung doppelt so lange Bremswege, ein wesentlich begrenzterer Rangierraum und nicht zuletzt die enorm gewöhnungsbedürftige Lenkumkehrung in der Rückwärtsfahrt“. #userInhaber# rät deshalb zu einer besonders vorausschauenden Fahrweise: „Nutzen Sie sämtliche Innen- und Außenspiegel, um den Anhänger jederzeit im Blick zu halten, halten Sie sich an die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 80 km/h und lassen sich nach Möglichkeit beim Parken und Rückwärtsfahren anweisen“. Der sichere Transport beginnt indes noch vor der Fahrt mit der ordnungsgemäßen Beladung und Sicherung. „Das Transportgut sollte unter Berücksichtigung der zulässigen Anhänge- und Stützlast von Zugfahrzeug und Anhänger möglichst gleichmäßig mittig über der Achse verteilt werden“, weiß #userInhaber#. Anschließend gilt es, sämtliche Lasten mittels Spanngurten, Seilen und Netzen so zu fixieren, dass sie auch einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung standhalten. Wer über wenig bis keine Erfahrung mit Anhängern besitzt, empfiehlt #userInhaber#, zunächst das Handling des Gespanns ausgiebig in kontrollierter Umgebung zu trainieren. Seit 2013 besteht für Inhaber eines Führerscheins der Klasse B zudem die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis durch eine sechsstündige Fahrschulung um die Schlüsselzahl 96 zu erweitern. Der entsprechende Zusatz besitzt in der gesamten EU Gültigkeit und berechtigt zum Bewegen von Gespannen bis zu 4,25 Tonnen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Mieten statt Kaufen? Leasing und Auto-Langzeitmiete

15.05.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die Automobilindustrie reagiert mit alternativen Vertriebsmodellen auf rückläufige Neuwagenkäufe. Flexible Laufzeiten machen längerfristige Mitfinanzierungen inzwischen auch für Privatpersonen interessant. Parallel zu Globalisierung und technologischem Fortschritt verändert sich auch unser Konsumverhalten rapide. Insbesondere für jüngere Generationen verliert der bloße Besitz in Zeiten von Sharing Economy zunehmend an Bedeutung. Dies spürt auch die Automobilindustrie: Wer Flexibilität, Unabhängigkeit und Abwechslung zu den höchsten Gütern erhebt, empfindet große Investitionen wie den Kauf eines Neuwagens eher als Belastung. Um den geänderten Bedürfnissen von Autofahrern gerecht zu werden, setzt die Branche deshalb zunehmend auf alternative Vertriebsmodelle. Bereits heute sind rund 20 % aller Neuwagen geleast. „Leasing-Fahrzeuge sind aufgrund steuerlicher Vorteile nach wie vor für allem für Unternehmer attraktiv“, sagt #userInhaber# von der #userName#. „Für Privatpersonen hingegen ist es zumeist ein verhältnismäßig kostspieliges Finanzierungskonzept“. Nach Ablauf der in der Regel mehrjährigen Leasing-Verträgen steht für den Mieter die Option, das gemietete Fahrzeug zu erwerben. „Im Unterschied zum Barkauf und auch dem herkömmlichen Ratenkredit zahlen Sie beim Leasing-Kauf bis zu 130 % des Neupreises,“ weiß #userInhaber#. „Leasing bedeutet zudem immer eine erhebliche, finanzielle Verpflichtung und sollte deshalb nur bei größtmöglicher Planungssicherheit in Betracht gezogen werden. Die vermeintlich geringen monatlichen Raten für einen schicken Neuwagen täuschen leicht über den tatsächlichen Vertragsumfang hinweg.“ Wer aus beruflichen oder anderen Gründen für einen begrenzten Zeitraum ein Auto benötigt, ist mit den von den meisten Leihwagenfirmen angebotenen Langzeitmieten besser beraten. Dank individuell vereinbarer Konditionen und flexiblen Laufzeiten birgt die Langzeitmiete wesentlich geringere finanzielle Risiken als das Leasing. „Die Langzeitmiete rentiert sich insbesondere in Lebenssituationen, die über einen Zeitraum von mehreren Monaten Mobilität erfordern, etwa bei einem längeren beruflich bedingten Aufenthalt in einer fremden Stadt oder einer ausgedehnten Reise“, so #userInhaber#. Die Autohersteller entwickeln frei nach dem Motto „Mieten statt Kaufen“ indes ihre eigenen All-Inclusive-Varianten in Form von Abos und Flatrate-Tarifen. So bieten Mercedes, BMW und Volvo bereits entsprechende Angebote an, bei denen der Kunde für einen deftigen monatlichen Fixpreis regelmäßig die neuesten Modelle fahren kann. Die Zukunft wird zeigen, wie viel die Autofahrer von morgen bereit sind, für Flexibilität zu zahlen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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